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Beschlüsse des Bundesrates vom 24.2.21 - Auswirkungen auf den Schiesssport
Die Geschäftsleitung der Berner Schiesssportverbandes freut sich, dass die Outdoor-Schiesssaison am Montag, 1. März 2021 starten kann. Ab dem kommenden Montag dürfen Schiessstände, welche auf mindestens einer Seite zu den Zielen im Freien hin offen sind, wieder öffnen. Im Schützenhaus dürfen sich maximal 15 Personen aufhalten. Neben einem Schutzkonzept sind folgende Punkt strikte einzuhalten:
- Die Schützenvereine müssen dafür sorgen, dass sich nur der Schützenmeister und jene Personen, die gerade schiessen, im Schützenhaus aufhalten; max. 15 Personen!
- Eine Maskentragpflicht besteht, wo der Mindestabstand zwischen Personen nicht eingehalten werden kann.
- Zuschauer sind im Schützenhaus nicht zugelassen.
- Allfällige Wettkämpfe sind für Personen mit Jahrgang 2000 oder älter sowohl in Innen- wie auch in Aussenbereichen weiterhin verboten.
Schiesskeller und andere Indoor-Schiessanlagen müssen vorläufig noch geschlossen bleiben. Auch die Einzelnutzung von solchen Bereichen ist zurzeit noch nicht erlaubt. Möglich ist allerdings die Öffnung von Innenbereichen, die für die Nutzung des Aussenbereichs notwendig sind; namentlich Eingangsbereiche, Sanitäranlagen und Garderoben dürfen offengehalten werden – dies unter Einhaltung des Schutzkonzeptes.
Jugendsport
Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder Jüngere dürfen ab dem 1. März 2021 wieder uneingeschränkt Trainings- aber auch Wettkampfaktivitäten aufnehmen, jedoch ohne Publikum. Somit sind auch J+S- sowie Jungschützenkurse erlaubt.
Schutzkonzept
Bereits im vergangenen Jahr hat der Schweizer Schiessportverband ein Schutzkonzept für Outdoor Schiessanlagen ausgearbeitet. Dieses wird in den kommenden Tagen den neuen Regelungen angepasst und publiziert. Im Internet unter www.swissshooting.ch/coronavirus bietet der SSV den Vereinen zudem Prinzipskizzen für Schiessstände und Vorlagen für Anwesenheitslisten an.
Die Öffnung ist nicht selbstverständlich, Schützinnen und Schützen sind deshalb angehalten, die Schutzmassnahmen und Vorschriften genau einzuhalten. Die Geschäftsleitung bedankt sich zudem beim SSV, beim Bundesamt für Sport BASPO und Swiss Olympic für den Einsatz zugunsten des Schiesssports.
Geschäftsleitung
Berner Schiesssportverband
Résolutions du Conseil fédéral des 24. février 2021- Effets sur les sports de tirLa direction de l'Association bernoise de tir se réjouit que la saison de tir en extérieur puisse commencer le lundi 1er mars 2021. A partir de lundi prochain, les stands de tir, qui sont ouverts au moins d'un côté vers les cibles à l’extérieur, pourront rouvrir. Un maximum de 15 personnes est autorisé à se maintenir dans le stand de tir. Parallèlement à un concept de protection, les points suivants doivent être strictement respectés: 1. Les sociétés de tir doivent s'assurer que seuls le maître de tir et les personnes, qui sont effectivement en train de tirer, se trouvent dans le stand de tir; 15 personnes maximum! 2. Le port du masque est obligatoire dès lors que la distance minimale entre les personnes ne peut être respectée. 3. Les spectateurs ne sont pas autorisés à se maintenir dans l’enceinte du stand de tir. 4. Tout concours est toujours interdit aux personnes nées en 2000 ou avant, que ce soit en intérieur ou en extérieur. Les caves de tir et autres installations de tir en intérieur doivent encore rester fermées pour le moment. L'utilisation individuelle de ces zones n'est pas non plus autorisée à l'heure actuelle. Toutefois, l'ouverture des zones intérieures nécessaires à l'utilisation de la zone extérieure est possible; à savoir les zones d'entrée, les installations sanitaires et les vestiaires peuvent être ouverts et ce, dans le respect du concept de protection.
Sport des jeunes
Les enfants et les jeunes nés en 2001 ou plus tard peuvent à nouveau reprendre les activités d'entraînement et de concours sans restriction à partir du 1er mars 2021, mais sans public toutefois. Les cours J+S et pour jeunes tireurs sont ainsi également autorisés.
Concept de protection
L'année dernière, la Fédération sportive suisse de tir avait déjà élaboré un concept de protection pour les installations de tir en extérieur. Celui-ci sera adapté aux nouveaux règlements et publié au cours des prochains jours. La FST propose également des schémas de principe pour les stands de tir et des modèles de listes de présence aux sociétés de tir sur Internet à l'adresse www.swissshooting.ch/coronavirus.
Il est convaincue qu'il est possible de pratiquer le Tir sportif de manière sûre et sans contagion avec les récents assouplissements et les mesures de protection existantes. La direction de l'Association bernoise de tir tient également à remercier la FST, l'Office fédéral du sport OFSPO et Swiss Olympic pour une utilisation en faveur des sports de tir.
Direction de l'Association bernoise de tir.
14.1.2021
Neue Beschlüsse des Bundesrats vom 13. Januar 2021 zur Covid-Lage:
Liebe Schützinnen und Schützen
Absage DV vom 27. März 2021:
Die Geschäftsleitung des BBSV musste sich leider aufgrund der aktuellen und künftig unsicheren Covid-Situation entscheiden, die Delegiertenversammlung vom 27. März 2021 abzusagen und nur schriftlich durchzuführen. Wir bedauern diesen Entscheid sehr, haben aber im Moment keine andere Wahl. Gerne hätten wir auch die abtretenden Funktionäre des BSSV gebührend verabschiedet. Das werden wir hoffentlich an der DV 2022 nachholen können.
Folglich muss auch der Schiessbetrieb bis 28. Februar 2021 eingestellt werden.
Wir danken für Kenntnisnahme und wünschen weiterhin gute Gesundheit.
Berner Schiesssportverband
Geschäftsleitung
22.12.2020
Covid-Massnahmen ab 22.12.20:
Der Schiessbetrieb muss bis 22.1.2021 eingestellt werden.
Gemäss Artikel 5d Absatz 1 Buchstabe b der Covid-Verordnung sämtliche Sportanlagen zu schliessen sind mit Ausnahme von Anlagen im freien Gelände. Davon ist auch der Vereinssport erfasst, sofern er für die Ausübung des Sports eine Anlage benötigt. Schiesssportanlagen fallen somit leider auch unter die Schliessungsanordnung.
Wir danken für Kenntnisnahme.
Berner Schiesssportverband
Geschäftsleitung
16.12.2020
Neues Corona - Schutzkonzept
Änderungen:
In der Schiessanlage sind maximal 5 Personen (über U16 oder gemischte Gruppen) erlaubt. Falls alle Personen unter U16 und jünger sind, sind weiterhin 15 Personen erlaubt.
Die Anlagen müssen ab 19h Trainingsschluss (Umkleidung danach noch erlaubt) bis 06.00h geschlossen bleiben, an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag.
2020_12_16_Indoor-Schutzkonzept-DE.pdf
2020_12_16_Outdoor-Schutzkonzept-D.pdf
2020_12_16_Concept-de-protection-installations-en-interieur.pdf
2020_12_16_Concept-de-protection-installations-en-exterieur.pdf
7.12.2020
Auf Grund eines Systemfehlers ist bei der Nachfakturierung vom 01. Dezember 2020 die Position Fondsbeitrag nicht auf der Rechnung aufgeführt.
Die Position ist jedoch im Totalbetrag der Rechnung enthalten.
Zur Erinnerung:
Der Fondsbeitrag beträgt Fr. 5.-- und ist auf jeder Lizenz für die Aktiven Schützen geschuldet
Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände und danken herzlich für das Verständnis.
Für Fragen steht Ihnen der Abteilungsleiter Finanzen, Stephan Zingg, zur Verfügung.
(Bitte Nachricht auf Band sprechen und der Rückruf erfolgt so rasch wie möglich).
30.10.2020
Neuste Infos betreffend Corona des SSV
2020-10-29-Newsletter-Corona-DE.pdf
2020-10-29-Newsletter-Corona-FR.pdf
1.7.2020
Der Berner Schiesssportverband sucht verschiedene Abteilungsleiter!
2020_07_07_Ausschreibung_BSSV_AbteilungsleiterIn_Dienste.pdf
2020_07_01_Ausschreibung_BSSV_AbteilungsleiterIn_Ausbildung.pdf
2020_06_27_Ausschreibung_BSSV_Abteilungsleiter_Pistole.pdf
2020_06_27_Ausschreibung_BSSV_Abteilungsleiter_Finanzen.pdf
29.10.2020
Link zur Homepage des Schweizer Schiessportverband
Schutzkonzept des SSV
8.5.2020
Unterlagen zur schriftlichen Stimmangabe.
12.5.2020
Beachten Sie bitte, dass sich bei der Frage 6. auf dem Stimmabgabebogen ein kleiner Fehler eingeschlichen hat. Es geht um die Genehmigung des Budget 2020 und nicht 2019.
Wir bitten um Entschuldigung.
Berner Schiesssportverband, 12.5.2020
DV2020_Einladung-Traktanden-df_620.pdf
8.5.2020
Umsetzung Schutzkonzept SSV zur Wiederaufnahme der Schiesstätigkeit ab 11.5.2020
Präzisierung zum Schutzkonzept:
Die Vereine müssen kein eigenes ausführliches Schutzkonzept erstellen (siehe FAQ SSV). Sie müssen aber ein einfaches praktisches Detailkonzept erstellen, in dem man sieht, wie die Schutzmassnahmen im eigenen Schiessstand praktisch umgesetzt werden.
Dieses Detailkonzept ist aufzubewahren und nur auf Verlangen vorzuweisen (Kein Versand an Amststellen oder an Verbände notwendig).
Berner Schiesssportverband, 11. Mai 2020
2020_05_08-FAQ-Schutzkonzept.pdf
2020_5_3_Schutzkonzept_SSV_Kurzversion.pdf
2020_05_03_Newsletter-Praesidenten_Schutzkonzept.pdf
2020_5_3_Skizze-FST-Covid19-D.pdf
2020_5_3_Anwesenheitsliste.xlsx
1.5.2020
Mitteilung des Sportfonds Kanton Bern
2020_5_1_Verordnung-Covid-Sportunterstuetzung.pdf
2020_4_23_-Mitteilung-des-Sportfond-Kt.pdf
22.4.2020 09:35 Uhr
Neuste Information betr. Corona - Virus
2020-03-20_Newsletter_Praesidenten_Schiessen-ausser-Dienst.pdf
2020-03-20_Newsletter_Praesidenten_Schiessen-ausser-Dienst.FR.pdf
Geschätzte Verinspräsidentinnen und Vereinspräsidenten, geschätzte Schützinnen und Schützen
Nachfolgend der Newsletter des SSV mit einer Stellungnahme zu den Verbandsabgaben 2020 zu.
Der BSSV und die Landesteilverbände haben grosses Verständnis für das Anliegen der Vereine, dass die Verbandsabgaben 2020 gekürzt werden sollten. Der BSSV und die Landesteile prüfen im Moment, welche Kosten bis am 31.5.20 wegfallen werden. Wir alle hoffen natürlich, dass die Schiesstätigkeit im Juni wieder aufgenommen werden kann und wir durch zusätzliche Schiessmöglichkeiten an Obligatorischen Übungen, Jungschützenkursen und dem Feldschiessen in der zweiten Jahreshälfte den Ertragausfall im Rahmen halten können. Die Präsidentenkonferenz des BSSV wird das Vorgehen sobald wie möglich beraten und euch über ein allfälliges Vorgehen betreffend Reduktion der Verbandsabgaben 2020 innerhalb des BSSV und der Landesteile informieren.
Wir danken euch für eure geschätzte Unterstützung bestens.
Kameradschaftliche Schützengrüsse
Berner Schiesssportverband
Präsidenten
Werner Salzmann
2020-04-07_Newsletter_Praesidenten_Finanzen.pdf
2020-04-07_Newsletter_Praesidenten_Finanzen.FR.pdf
2020-03-27_Newsletter_Praesidenten_Schiessbetrieb.pdf
2020-03-27_Newsletter_Praesidenten_Schiessbetrieb.FR.pdf
Link zum Bundesamt für Gesundheit BAG
Empfehlungen des BAG für Personen über 65 und alle mit einer Vorerkrankung
Präsident BSSV
Werner Salzmann
3.1.2019
Link zur Homepage der SAT für das Schiesswesen ausser Dienst
5.10.2019
Link zur Seite von Swissshooting betreffend dem neuen Waffengesetz, das seit 15.8.2019 gilt.
10.9.2019
Historische- und Eidgenössische Feldschiessen sind gerettet!
Historische-und-Eidgenoessische-Feldschiessen-sind-gerettet.pdf
Pressemitteilung-des-Berner-Schiesssportverbandes-zur-EU-Waffenrichtlinie.pdf
Argumentarium gegen die EU - Waffenrichtline
Bitte gehen sie an die Urne oder stimmen Sie brieflich ab. Jede Stimme zählt und motivieren Sie möglichst viele weitere Personen abzustimmen!
Argumentarium-gegen-EU-Waffenrichtlinie.pdf
Argumentarium-referendum-contre-la-directive-sur-les-armes-de-lUE.pdf
Vereins- und Verbandsadministration
An alle Vereine im BSSV:
Bitte Auftrag der VVA-Bereinigung gemäss beiliegendem Merkblatt d +f erledigen.
Bei Fragen steht Walter Meer, Verantwortlicher VVA BSSV zur Verfügung.
3Ku9sKi5rvKxubmunL6vr6q+ufK-tA@nospam
Tel: 079 442 18 65
Link zum Merkblatt dt und fr
Schützenmeisterkurse und Schützenmeister-Wiederholungskurse!
Die genauen Daten der Kurs kennt der Schiessoffizier, der für Ihren Verein zuständig ist!
Oblig. und Feldschiessenkarten für die Feldmeisterschaftsmedaillen. Für die SSV-Medaillen benötigen Sie je 8 Karten vom OP und FS. Für die 4te Auszeichnung des BSSV benötigen Sie je 10 Karten vom OP und vom FS
Link zu den Anmeldeformularen
Die Karten sind an die Kartenkontrolleure des jeweiligen Landesteilverbandes zu senden. Hier finden Sie die Links auf die Landesteile

