Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus:
- den Delegierten der Schiessvereine
- den Delegierten der Landesteilverbände
- den Mitgliedern der GL
- den Mitgliedern der GPK
- den Ehrenpräsidenten
- den Ehrenmitgliedern
Die Mitglieder der GL und der GPK sind stimmberechtigt. Die Landesteilverbände haben einen Grundvertretungsanspruch von fünf stimmberechtigten Delegierten. Jeder Schiessverein hat Anrecht auf zwei stimmberechtigte Delegierte.
Die ordentliche DV findet in der Regel in den ersten vier Monaten des Jahres statt. Die GL kann bei Bedarf ausserordentliche Delegiertenversammlungen einberufen.



